Verliehenes Geld zurückholen

Als Freiraummanager verstehen wir, dass finanzielle Freiheit ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Unabhängigkeit und Lebensqualität ist. Private finanzielle Außenstände können jedoch dieses Gefühl der Freiheit stark einschränken und eine erhebliche Belastung darstellen. Unbezahlte Schulden oder verliehene Gelder, die nicht zurückgezahlt werden, führen oft zu Spannungen, emotionalem Stress und können sich negativ auf das Vertrauen in zwischenmenschlichen Beziehungen auswirken.

Finanzielle Außenstände und ihre Auswirkungen auf die persönliche Freiheit

Wenn jemand Geld verleiht, handelt es sich meist um eine persönliche Entscheidung, die oft auf Vertrauen basiert. Doch wenn das Geld nicht zurückgezahlt wird, entsteht eine unangenehme Dynamik. Das Gefühl, betrogen oder ausgenutzt worden zu sein, kann die persönliche Freiheit einschränken und sogar dazu führen, dass man sich nicht mehr traut, in andere Menschen zu investieren – sei es emotional oder finanziell. Darüber hinaus können finanzielle Engpässe, die durch ausbleibende Rückzahlungen entstehen, die eigenen Möglichkeiten im Leben erheblich beeinträchtigen und zu großen Problemen führen.

Unser Service: Eintreiben privat verliehener Gelder

Aus diesem Grund bieten wir als Freiraummanager einen speziellen Service an, der sich auf das professionelle und diskrete Eintreiben privat verliehener Gelder spezialisiert hat. Wir wissen, wie schwierig es ist, solche Angelegenheiten persönlich zu regeln, besonders wenn enge Beziehungen betroffen sind. Unser Ansatz ist es, das Problem neutral und effizient anzugehen, um Konflikte zu vermeiden und die finanzielle Freiheit unserer Klienten wiederherzustellen.

Warum dieser Service so wichtig ist

Individuen, die auf ihre Rückzahlungen warten, haben nicht nur mit finanziellen Einbußen zu kämpfen, sondern auch mit psychischer Belastung und Unsicherheiten. Offene finanzielle Außenstände können zu ernsthaften Problemen führen, wie z. B.:

  • Belastung zwischenmenschlicher Beziehungen: Ungelöste finanzielle Angelegenheiten können Freundschaften und familiäre Bindungen zerstören.
  • Eingeschränkte finanzielle Freiheit: Das fehlende Geld kann die persönliche Lebensgestaltung einschränken und dazu führen, dass wichtige Entscheidungen aufgeschoben werden.
  • Vertrauensverlust: Wenn ein Schuldner das Vertrauen bricht, fällt es schwer, ihm wieder zu vertrauen, und das Gefühl, ausgenutzt worden zu sein, kann überwältigend sein.

Unsere Methode: Diskret, effektiv und legal

Wir arbeiten stets innerhalb der legalen Grenzen und legen großen Wert auf Diskretion. Unser Ziel ist es, die Außenstände so schnell und effizient wie möglich einzutreiben, ohne die zwischenmenschlichen Beziehungen der Beteiligten weiter zu belasten. Dabei setzen wir auf diplomatisches Geschick, klare Kommunikation und kreative Lösungsansätze, die den Schuldner zur Rückzahlung motivieren.

Als Freiraummanager sorgen wir also nicht nur für emotionale und soziale Freiräume, sondern kümmern uns auch darum, dass finanzielle Belastungen keine Schranke für die persönliche Freiheit unserer Klienten darstellen. Denn nur wer über seine Finanzen verfügt, kann das Leben in vollen Zügen genießen.

Privater Geldeintreiber

Privat einen Geldeintreiber engagieren – Haben Sie als Vermieter, Geschäftsmann oder Privatperson Probleme mit zahlungsunwilligen Schuldnern? Bezahlen Ihre Kunden offene Rechnungen nicht? Oder sind es Freunde, Familienmitglieder, denen Sie privat Geld geliehen haben? Entledigen Sie sich einer unnötigen Sorge und erhalten Sie mehr Freiraum, um die schönen Seiten des Lebens ungetrübt genießen zu können. Geben Sie das Eintreiben offener Forderungen in die Hand privater Geldeintreiber. Durch das Outsourcing der Schuldeneintreibung an ein professionelles Team privater Geldeintreiber gewinnen Sie wieder mehr Freizeit und müssen sich nicht mehr länger mit den Fragen rumplagen, ob, wann und wie Sie Ihr Geld zurück bekommen.

Schuldner zahlt nicht – eine Misere für Gläubiger

Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Aber auch Geschäftsbeziehungen und Mietverhältnisse. Ganz gleich, ob Sie Geld verliehen haben, jemanden einen Privatkredit gewährt haben, Ihr Mieter seine Mietschulden nicht bezahlen will, ein Kunde seine Rechnungen nicht zahlt oder Ihr Geschäftspartner sich um vereinbarte Zahlungen drückt. Sie haben kein Geld zu verschenken und berechtigtes Interesse daran, zu Ihrem Geld zu kommen.

Das ist leichter gesagt, als getan. Kann oder will ein Schuldner nicht zahlen, entsteht Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden, eine Menge Ärger und zudem ein immenser zeitlicher Aufwand, um alle Möglichkeiten zu ergreifen, Ihre Geldforderungen einzutreiben. Doch das Ergebnis Ihrer Anstrengungen ist fraglich. Insbesondere Zahlungsunwillige finden Mittel und Wege, Gläubiger zu prellen. Mitunter spekulieren die Zahlungssäumigen darauf, dass Vermieter, Kreditgeber und ehemalige Geschäftspartner über kurz oder lang aufgeben und ihr Geld abschreiben.

Schöpft der Gläubiger sämtliche Rechtsmittel zur Schuldenbeitreibung aus, entstehen ihm neben den offenen Zahlungsrückständen weitere Kosten, die nicht unerheblich sind. Auch die emotionale Belastung, sich mit zermürbenden Mahnverfahren und Gerichtsverfahren herumzuplagen, ist nicht zu unterschätzen.

Tatsächlich geben sich viele Gläubiger geschlagen, wenn sie nach einem jahrelangen Kampf immer noch auf ihren Außenständen sitzen bleiben und statt der erhofften Zahlungseingänge neben dem geschuldeten Betrag auch noch weitere Kosten auf sie zukommen. Die Chancen der Schuldner, sich erfolgreich vor Zahlungsverpflichtungen zu drücken sind deshalb hoch.

Vor allem, wenn es sich um kleinere Geldbeträge handelt und Anwalts-, Inkasso- oder Gerichtskosten sich summieren, kann es leider tatsächlich für den Gläubiger sinnvoll sein, die Bemühungen, geschuldetes Geld eintreiben zu lassen, einzustellen. Der bürokratische Aufwand fordert viel Zeit und verursacht enorme Kosten, so dass sich bei geringen Schuldsummen ein konsequentes Forderungsmanagement kaum rentiert.

Welche Möglichkeiten gibt es, Schuldner zur Kasse zu bitten?

Schuldet Ihnen jemand Geld, haben Sie vor der Beauftragung privater Geldeintreiber verschiedene rechtliche Möglichkeiten, zumindest theoretisch Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen. Im ersten Schritt ist eine freundliche Zahlungserinnerung der richtige Weg. Reagiert der Schuldner nicht und bleibt die Zahlung der Schuldsumme aus, verleihen weitere Zahlungsaufforderungen und Mahnungen zwar einen gewissen Nachdruck. Jedoch führen Mahnverfahren nicht immer dazu, dass der säumige Schuldner seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Schulden nachkommt. Der Gang zum Gericht ist die nächste Konsequenz, wenn Sie dem formaljuristischen Weg folgen möchten, um gegen die zahlungsunwillige Person vorzugehen.

Inkassodienst beauftragen und Titel erwirken

Bleiben die zuvor genannten Maßnahmen zur Schuldeneintreibung fruchtlos, kann ein Inkassounternehmen oder ein Anwalt beauftragt werden, um den Druck auf den Schuldner zu erhöhen. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist niederschwellig möglich und kann bereits erfolgen, wenn offene Forderungen bestehen und der Schuldner in Zahlungsverzug geraten ist.

Allerdings zeigt sich regelmäßig: Wer seine Schulden nicht bezahlen will, lässt sich von Anwalts- und Inkassoschreiben selten beeindrucken. Als letzte Instanz kann ein Gericht eingeschaltet werden, um Mahnbescheid und Schuldtitel zu erwirken. Dieser Weg führt nicht zwingend zum Erfolg, wenn die in Zahlungsverzug geratene Person tatsächlich zahlungsunfähig ist oder durch fragwürdige Methoden vorgibt, seine Schulden nicht begleichen zu können.

Tipp: Besteht eine begründete Vermutung, dass es sich um eine vorgetäuschte Zahlungsunfähigkeit handelt, weil der Schuldner sein Einkommen und Vermögen gegenüber dem Gerichtsvollzieher verheimlicht, kann ein privater Schuldeneintreiber unter Umständen auch in Zusammenarbeit mit einem Detektiv auf den Zahlungsverweigerer Druck ausüben.

Mahnbescheid, Pfändung & Zwangsvollstreckung oft erfolglos

Wurde eine Räumungsklage oder ein Vollstreckungstitel erwirkt, sind Sie als Gläubiger berechtigt, einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung zu beauftragen, den Schuldner pfänden zu lassen und die Abgabe einer Vermögensauskunft zu verlangen, wenn dieser nach wie vor seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder nur teilweise bedient.

Allerdings genießen Schuldner Pfändungsschutz bis zu einer gewissen Freigrenze. Trifft der Gerichtsvollzieher die Person an und muss jedoch feststellen, dass dieser offiziell mittellos ist und kein pfändbares Vermögen besitzt, bleiben Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos. Selbst die Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (Vermögensauskunft) bringt nicht den gewünschten Erfolg, wenn der Schuldner Mittel und Wege gefunden hat, sein tatsächliches Vermögen zu verschleiern und vor Pfändungen zu schützen.

Das Eintreiben von Schulden kostet Geld

Möchten Sie als Gläubiger alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, müssen Sie tief in die Tasche greifen, da sämtliche anfallenden Gebühren von Ihnen zu bezahlen sind.

Generell werden bei berechtigten Forderungen die Kosten für

  • Mahnungen
  • Mahnbescheide
  • Inkassoverfahren
  • Gerichtsverfahren
  • Vollstreckungsmaßnahmen

dem Zahlungsschuldigen auferlegt. Sie können somit neben den Schulden auch Ihre Auslagen für diese Aufwendungen gegenüber dem Zahlungsverweigerer einfordern. Dennoch müssen Sie in Vorleistung gehen; Ihr finanzieller Verlust wächst also weiter. Hält die Zahlungsunfähigkeit bzw. die Zahlungsunwilligkeit des Schuldners an, bleiben Sie faktisch auf Ihren offen Posten und den Ausgaben sitzen.

Dies gilt leider auch für den Fall, wenn Sie erfolgreich gegen Ihren säumigen Mieter eine Räumungsklage erwirkt haben und diesen aus der Immobilie räumen lassen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit bleiben Sie auf sämtlichen Kosten sitzen.

Privater Geldeintreiber holt Ihr Geld zurück

Bei großen Beträgen und einem zahlungsfähigen, aber zahlungsunwilligen Schuldner lohnt es sich, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit Sie an Ihr Geld kommen. Die Beauftragung privater Geldeintreiber kann in vielen Fällen die bessere Alternative sein, Geldforderungen erfolgreich einzutreiben.

Wann sollte ein privater Geldeintreiber beauftragt werden?

Grundsätzlich können Sie als Gläubiger immer einen privaten Schuldeneintreiber beauftragen. Äußerst sinnvoll ist dieses Vorgehen, wenn Sie Kenntnisse darüber haben, dass der Schuldner über finanzielle Mittel oder veräußerbares Vermögen verfügt, so dass davon ausgegangen werden muss, dass prinzipiell eine Schuldentilgung möglich ist.

Indizien für einen zahlungsunwilligen Schuldner:

  • Der Mieter Ihrer Luxusimmobilie fährt ein teures Auto.
  • Ihr säumiger Kreditnehmer führt ein Leben in Saus und Braus.
  • Der ehemalige Geschäftspartner führt zusammen mit einem Strohmann ein gut gehendes Geschäft.
  • Sie haben Kenntnisse darüber, dass die Person Kunstgegenstände, Wertpapiere, große Bargeldsummen, Auslandskonten usw. besitzt oder gar die Bilanzen fälscht.

Besteht diesbezüglich eine konkrete Vermutung, aber noch keine Sicherheit, sollte das Einschalten eines Detektivs in Betracht gezogen werden.

Geld privat verliehen

Wie gehen private Geldeintreiber vor, um Schulden einzutreiben?

Beauftragen Sie einen erfahrenen privaten Geldeintreiber über unsere Agentur, wird dieser Kontakt mit Ihrem Schuldner aufnehmen und vermittlerisch tätig, um auf legalem Wege Ihre finanziellen Forderungen durchzusetzen. Der private Schuldeneintreiber zielt darauf ab, mit der Person eine Zahlungsvereinbarung abzuschließen und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungen begleitend zu kontrollieren.

Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch, aber auch persönlich. Eine persönliche Konfrontation bringt die meisten Zahlungsverweigerer in eine unangenehme Situation, wenn Freunde, Nachbarn, Familienmitglieder, Geschäftspartner und Kunden mitbekommen, wie es um die Zahlungsmoral des Schuldner bestellt ist. Häufig werden aus Angst, einen Imageverlust zu erleiden und Kunden oder Geschäftspartner zu verlieren, offen stehende Beträge zeitnah bezahlt.

Private Geldeintreiber konfrontieren mit Ermittlungsergebnissen

Der Einsatz eines privaten Geldeintreibers führt nicht immer auf Anhieb dazu, dass Schulden sofort bezahlt werden. In solchen Fällen empfiehlt sich die Konfrontation mit Ermittlungsergebnissen, die nachweisen, dass der Schuldner Einkommen oder Vermögen gegenüber den Behörden verschwiegen hat oder dies beabsichtigt. Oftmals erfolgen erste Zahlungen, sobald sich der Schuldner dessen bewusst wird, dass der Gläubige erfolgreich auf dem juristischen Wege gegen den Zahlungsunwilligen vorgehen kann. Dem Schuldner bleibt dann nur noch die Möglichkeit der Schadensbegrenzung, da ihm ansonsten nicht nur enorme Kosten für die gerichtlichen Mahnverfahren drohen, sondern auch Geldstrafen und Haftstrafen.

Holen Sie sich jetzt Ihr Geld und Ihre Freiräume zurück!

Sind Sie es leid, sich weiter mit Zechprellern herumzuschlagen und Ihrem Geld hinterherlaufen zu müssen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit sich schon bald ein privater Geldeintreiber um Ihre lästigen Angelegenheiten kümmert.

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